Bundespflegegeld und Landespflegegeld

Pflegegeld


Alte Menschen bzw. pflegebedürftige BürgerInnen wollen so lange als möglich in der gewohnten Umgebung also zu Hause bleiben. Der Staat (Bund, Länder und Gemeinden) möchte mit dem eingeführten Pflegegeld die häusliche Pflege und Betreuung gewährleisten.


Voraussetzungen für das Pflegegeld

Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird;
  • ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 50 Stunden im Monat;
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Bundespflegegeld
Das Bundespflegegeld ist im Falle des Bezuges einer staatlichen Altersversorgung (Pension) beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger oder des Bezuges einer Rente (zB. Unfallrente) bei der jeweiligen Trägeranstalt (zB. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) zu beantragen. Wir sind im Rahmen unseres Bürgerservices bei der Antragstellung behilflich.
 
Das Landespflegegeld wurde per 1.1.2012 in das Bundespflegegeld integriert.
Das Pflegegeldwesen ist ab diesem Zeitpunkt Bundessache und somit wird das bisherige Landespflegegeld als Bundespflegegeld gewährt. Neuanträge sind nicht mehr bei den Bezirkshauptmannschaften sondern grundsätzlich bei der Pensionsversicherungsanstalt einzubringen.

Das Pflegegeld wird in 7 Stufen gewährt.

Zuschuss des Landes zum Pflegegeld bei ambulanter Pflege
Die Vorarlberger Landesregierung hat beschlossen, ab dem 01.01.2010 zur Unterstützung der Pflege und Betreuung zu Hause zusätzlich zum Pflegegeld einen Zuschuss im Ausmaß von monatlich € 100,00 zu gewähren.
Voraussetzungen sind:

  • der Bezug eines Bundes- oder Landespflegegeldes der Stufen 5, 6 oder 7
  • die überwiegende Pflege zu Hause durch Verwandte oder Nachbarn
  • kein Bezug eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
  • Wohnsitz in Vorarlberg