von 29. Juni 2012
bis 26. August 2012
in Klösterle am Arlberg
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Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Der Vorarlberger Landtag hat am 6.10.2010 das Gesetz über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung auf Basis einer staatsrechtlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und Ländern beschlossen. Es ersetzt das bisherige Sozialhilfegesetz und wurde im Landesgesetzblatt Nr. 64/2010 neu kundgemacht.
Mindestsicherung ist die staatliche Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens.
Hilfsbedürftig ist,
- wer den Bedarf für Lebensunterhalt, Wohnung, den Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung oder den Aufwand für die Bestattung nicht oder nicht ausreichend selbst decken kann und dieser auch nicht von anderen Personen oder Einrichtungen gedeckt wird;
- wer außergewöhnliche Schwierigkeiten in seinen persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen (besondere Lebenslagen) nicht selbst oder mit Hilfe anderer Personen oder Einrichtungen bewältigen kann.
Die Mindestsicherung umfasst folgende Leistungen (Arten der Mindestsicherung):
- Sicherung des ausreichenden Lebensunterhaltes,
- Sicherung des Wohnbedarfes,
- Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung,
- Bestattungskosten und
- Sonderleistungen (Hilfe in besonderen Lebenslagen)
Die behördliche Zuständigkeit obliegt den Bezirkshauptmannschaften, für unsere Gemeinde die BH Bludenz, Abteilung Sozialhilfe. Die Antragstellung erfolgt über das Gemeindeamt. Im Zuge dessen sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der hilfsbedüftigen Personen und gegebenenfalls der Angehörigen (Ehegatten und Kinder) zu ermitteln.



